Die Energiedienstleistungs-Branche erwartete die aktuellen BGH-Entscheidungen zu Kundenanlagen vom 12.11.2019 mit Spannung. Doch besteht nun wirklich mehr Rechtssicherheit für die dezentrale Stromversorgung des Quartiers? Die Bundesnetzagentur und das OLG Düsseldorf hatten bisher die so genannte Kundenanlage nur als absolute Ausnahme betrachtet. Dezentrale Stromversorgung über Mieterstromkonzepte mit KWK- und/oder Solaranlagen sollten nur in begrenzt großen Quartieren überhaupt zulässig und rechtlich möglich sein.
Der BGH hat am 12.11.2019 nun dazu mündlich verhandelt und noch am gleichen Tag entschieden. Unsere Juristischen Beiräte der Kanzlei Günther aus Hamburg haben die in diesen beiden Verfahren tätigen Contractoren, VfW-Mitglieder, vertreten und berichtet, dass der BGH in seinen mündlichen Ausführungen während der Gerichtsverhandlungen zwar einerseits Positives, anderseits aber auch Negatives zum Umfang einer Kundenanlage geäußert hat.
Wie wird die schriftliche Entscheidungsbegründung des BGH genau aussehen? Gibt es endlich mehr Rechtssicherheit für den Quartiersbegriff bei der dezentralen Stromversorgung mit PV- und/oder KWK-Mieterstrom?
Es richtet sich an alle Akteure, die sich mit dezentraler Stromerzeugung in der Wohnungswirtschaft beschäftigen: Energiedienstleister, Contractoren und Stadtwerke, aber auch Planer, die solche Projekte mit ihren Kunden entwickeln ebenso wie Vertreter aus der Wohnungswirtschaft.
Kosten: 770,00 € zzgl. 19% MwSt.
Inkl. Teilnehmerunterlagen und Verpflegung während der Veranstaltung.
Mitglieder des VfW mit dem Status »Plus« erhalten einen Nachlass von 10 % der Teilnahmegebühr. Für Premium-Mitglieder ist die Seminarteilnahme kostenlos. Der Erhalt der Rechnung gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung.
Stornogebühren: Stornierung bis 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 150,00 €. Stornierung weniger als 9 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Rückerstattung möglich.